Ende letzten Jahres sahen wir uns gezwungen, die Einreichung von Apps in den App Store zu stoppen. Mit der Einführung der Richtlinie 4.2.6 ging Apple rigoros gegen Online Plattformen vor, mit denen Apps erstellt werden konnten. In unserem Club Blog haben wir am 16. Oktober 2017 ausführlich darüber berichtet. Nach lang anhaltenden Protesten hat sich der Konzern dazu entschlossen, seine Richtlinie etwas zu lockern. Grundsätzlich ist es wieder möglich, Baukasten Apps bei Apple einzureichen – unter Einhaltung folgender Vorgaben:
- Apps müssen genügend Interaktivität und Funktionalität besitzen
- Apps müssen einen Mehrwert aufweisen
- App Inhaber benötigen einen eigenen Developer Account
- Bei wiederholten Einreichungen kann ein eigener Developer Account ebenfalls notwendig sein
Diese vier Punkte möchten wir Ihnen etwas ausführlicher vorstellen:
Punkt 1
Die App sollte mit genügend Inhalten versehen sein, die klar und deutlich machen, wozu die App genutzt werden kann. Hierbei ist neben der ausreichenden Funktionalität z.B. Möglichkeit zur Tischreservierung oder Terminbuchung auch wichtig, dass Nutzer zur direkten Interaktion mit der App ermutigt werden. Darunter fallen z.B. die Stempelkarte oder der Messenger.
Punkt 2
App Nutzer erwarten, dass die App schnell und einfach die gewünschten Informationen zur Verfügung stellt. App aufrufen, Informationen erhalten oder eine Aktion durchführen, z.B. einen Termin buchen und App verlassen bzw. schließen. Die App sollte demzufolge auf einen Blick erkennen lassen, was man mit ihr machen kann – ohne lange danach suchen zu müssen. Viel Text, der wenig Mehrwert bietet, wie klassisch auf Webseiten umgesetzt, ist für App Nutzer uninteressant.
Punkt 3
Zuvor war es möglich, dass Sie als Reseller einen Developer Account für Ihren Kunden erstellen. Über diesen wurde die App Einreichung anschließend vorgenommen. Apple hat dies im Zuge der Anpassung seiner Richtlinie untersagt. Nun sollen App Inhaber einen eigenen Developer Account vorweisen und darüber neue Apps einreichen. Das bedeutet, Ihr Kunde – ob Neu- oder Bestandskunde – muss selbst einen Developer Account erstellen. Über dieses Kundenkonto kann anschließend die Einreichung der App vorgenommen werden. Hierbei muss jedoch eindeutig erkennbar sein, dass der App Inhaber und der Inhaber des Developer Account identisch sind. Alle notwendigen Schritte zur Erstellung eines solchen Developer Accounts, haben wir in einem ausführlichen Leitfaden zusammengetragen.
Punkt 4
Werden an einer bereits vorhandenen App Änderungen vorgenommen, z.B. ein neues App Icon, App Startbild oder die Aktivierung der In-App Registrierung via E-Mail oder Facebook, ist es erforderlich, die App ein weiteres Mal einzureichen. Nur dann werden die gemachten Änderungen übernommen. Für die wiederholte Einreichung von Apps im Store, kann es ebenfalls notwendig sein, einen eigenen Developer Account zu erstellen. Apple behält sich das Recht vor, auch diese abzulehnen, wenn sie der Vorgabe nicht entsprechen. Eine finale Entscheidung diesbezüglich ist jedoch noch nicht gefallen. Wir stehen eng mit Apple in Kontakt. Sobald wir neue Informationen haben, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.
Was genau bedeutet das für Sie und Ihre Kunden?
Zuvor war es Resellern möglich, einen Developer Account für ihren Kunden zu erstellen und über diesen die entsprechende App einzureichen bzw. der Kunde konnte dies auch selbst übernehmen. Im Zuge der Anpassung der Richtlinie 4.2.6 untersagt Apple dieses Vorgehen. Von nun an sollen App Inhaber (Ihre Kunden) selbst einen eigenen Developer Account erstellen, damit Apps erfolgreich eingereicht werden können. Diese Richtlinie kann sich auch auf die wiederholte Einreichung bereits vorhandener Apps in den Store beziehen. Da bei diesen Apps die eindeutige Zuordnung von App Inhaber und Developer Account Inhaber zuvor nicht notwendig war. Demzufolge behält sich Apple das Recht vor, auch bestehende Apps bei einem Update abzulehnen. Dies würde für Sie einen Mehraufwand bedeuten, den wir Ihnen gerne ersparen würden. Leider zeigt Apple hier im Moment noch keine klare Linie. Wir stehen mit Apple in engem Kontakt und werden Sie selbstverständlich rechtzeitig über Neuerungen informieren. Bei weiteren Fragen unterstützen wir Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail. Weitere Informationen bezüglich der App Einreichung in den App Store erfahren Sie in unserer Knowledge Base unter dem Punkt App Store.
Gibt es eine neue Preisliste bzw. einen neuen Vertrag?
Grundsätzlich gelten die Preise, die Sie mit uns vereinbart haben. Sollten Sie im Moment keine Regelung für native iOS Apps in Ihrem Vertrag haben, werden wir Sie in den kommenden Tagen kontaktieren und Ihnen ein Angebot für native Apps unterbreiten.
Hinweis
Bei Inanspruchnahme unseres Submission Services behalten wir uns vor, Apps vor der Einreichung abzulehnen, wenn diese nicht den entsprechenden Kriterien entsprechen.